Der VSV-Versandhandel hat im Januar 2015 kommuniziert:
Wiederzulassung des Verbots der Preisdifferenzierung.
Aufgrund der starken Senkung der DMIF, die mit der vorliegenden EVR III verbunden ist, darf das Verbot der Preisdifferenzierung auf den 1. August 2015 wieder eingeführt werden. (44 – Paragraph II der Neuregelung der Interchange Fees im Kreditkartengeschäft).

SIX Payment Services AG hat am 29.07.2015 per Newsletter folgende Weisung abgegeben:
Kein Aufpreis auf Kartenzahlungen ab 1. August 2015
Ende 2014 wurde die einvernehmliche Regelung III (EVR III) zwischen der Schweizer Wettbewerbskommission und der Kartenindustrie vernehmlasst. Mit der EVR III treten ab dem 1. August 2015 neue Regelungen der Kartenorganisationen MasterCard und Visa in Kraft. Diese neuen Regelungen besagen unter anderem, dass Händler Zahlungen per Bargeld oder Karten gleichbehandeln müssen und dass Kreditkarten gegenüber anderen Zahlungsmitteln nicht diskriminiert werden dürfen. Dies bedeutet, es dürfen weder extra Gebühren auf Kartenzahlungen erhoben werden noch Rabatte auf Zahlungen, Geschenkkarte und Barzahlung gewährt werden. SIX als Acquirer ist in der Pflicht, Sie über diese Änderungen zu informieren. Dieses «Diskriminierungs-Verbot (NDR)» tritt gemäss der Kartenorganisationen (MasterCard und Visa) per 1. August 2015 in Kraft. Sollten Sie bisher Ihren Kunden gesonderte Gebühren für Kartenzahlungen berechnet haben, so bitten wir Sie, Ihre Preise entsprechend anzupassen.

Das wäre eine Idee, wie Sie die Kosten abwälzen könnten.
Wie Sie das jedoch handhaben, liegt in Ihrem eigenen Ermessen:

Vorschlag für Kommissionen im Webshop

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