Garantiebestimmungen der Produkte

Gemäss Schweizer Gesetz erhält der Käufer ab dem 01.01.2013 auf alle Neugeräte mindestens 2 Jahre Garantie.

Die gesetzliche Gewährleistung gilt für alle Mängel, die ab dem Kaufdatum während zwei Jahren auftreten. Diese Frist ist zwingend und darf nicht verkürzt werden. Der Händler muss dafür einstehen. Wenn das Produkt Mängel aufweist, hat der Käufer entweder das Recht, das Produkt zurückzugeben und das Geld zu verlangen oder das Recht auf eine Preisreduktion oder das Recht auf ein mängelfreies Ersatzgerät.

In den AGBs kann der Händler jedoch festlegen, wie bei ihm der Garantiefall geregelt wird: – Reparatur – Ersetzen mit gleichwertiger Ware – Geld zurück.

Dadurch fallen die anderen Ansprüche des Käufers weg. Der Händler kann sich jedoch nur darauf berufen, was in den AGBs aufgeführt ist, sofern der Käufer die Möglichkeit zur Einsicht in die AGBs hatte.